333

Complete identifier

HStAM, Urk. 7, 333

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Revers über die Bestallung des Abraham zum Leibarzt
Dating Dating
1481 Januar 30
Former identifier Former identifier
A I f 1481 Januar 30

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Revers des Juden Abraham über seine Bestallung als Leibarzt des Landgrafen Heinrich von Hessen. Laut dessen inserierter Urkunde vom gleichen Tag hat dieser den Juden genannt Meister Abraham wegen seiner trefflichen Kunst der Arznei zum Diener und Leibarzt angenommen. Er soll ihm, seiner Gemahlin und den Kindern mit seiner Kunst helfen und dabei verschwiegen sein. Er hat aber auch dem Hofmeister, Marschall, Kanzler und dem Hausgesinde ärztlich beizustehen. Lässt ihn der Landgraf rufen, soll er unverzüglich kommen. Er erhält dafür jährlich 150 fl. (je 75 fl. zu Pfingsten und Weihnachten), zweimal jährlich Hofkleidung zu 12 Ellen und bei seinen Hin- und Herritten und dem Aufenthalt bei Hofe Zehrung, Kostenersatz, Futter und die Kosten für die Zutaten zu seinen Arzneien, sofern er sie aus der Apotheke bezieht.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, das Siegel hängt an.

Information / Notes


Additional information Additional information
Löwenstein, Juden, S. 105 Nr. 403; Demandt, Personenstaat 1, S. 3 Nr. 1

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page