1935
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1935
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1674 Februar 24
Original dating
Original dating
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Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Otto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz und Borsch (Borscha) bekundet für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn, Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach], Abt von Fulda und Administrator des Reichsstifts Siegburg, sein bei der Schenkstätte in Dipperz gelegenes halbes Lehen und die jährlich anfallenden zehn Gulden Erbzins samt allen anderen darauf liegenden Rechten mit Ausnahme eines Lehnackers für 225 Gulden, den Gulden zu je 42 Böhmischen [Groschen] oder 15 Batzen, verkauft hat. Dazu kommt nochmals eine gesonderte Summe von 18 Gulden für seine Frau Margarete Dorothea, geborene von Buchenau, die diesem Verkauf ebenfalls zustimmt. Otto Wilhelm bestätigt den Erhalt der insgesamt 243 Gulden für das verkaufte Gut und quittiert dessen Übergang in den Besitz des Klosters Fulda als ausnahmsweise gestatteten Verkauf von Klostergut (exception non soluti conventi pretii). Bei seiner adligen Ehre verzichtet er für sich und seine Erben auf alle Ansprüche hinsichtlich des Kaufpreises (kauffschillingß), des verkauften Lehns und des Erbzinses. Otto Wilhelm versichert, dass das genannte Lehen nicht anderweitig belastet (afficiert) oder verpfändet ist. Bei Verstößen gegen diese Übereinkünfte besitzt das Kloster auf die dazu entsprechend verpfändeten Güter der Calenberger unbeschränkten Zugriff. Otto Wilhelm tritt mit diesem Verkauf gänzlich vom Besitz und von allen Rechten an dem genannten Gut zurück und weist andererseits das Kloster in die Besitz- und Rechtsnachfolge ein, an der das Kloster niemand hindern darf. Diese Regelung gilt besonders für den auf diesem Lehen sitzenden Lehn- und Zinsmann Johann (Hannß) Sturm Blum und dessen Nachkommen. Ihn entlässt Otto Wilhelm aus seinem Lehnsverhältnis und fordert ihn auf, dem Kloster Fulda in gleicher Weise ohne Einschränkungen lehns- und zinspflichtig zu sein. Die Abmachungen dieses Rechtsgeschäfts haben ohne Ausnahme (exception simulati contractus, de non in rem verso vis metsuque doli mali, laesionis ultra dimidium iusti pretii, restitutionis in integrum beneficii, ac inprimis quod generalis renunciatio non valeat nisi specialis praecesserit) Bestand gegenüber allen anderen Verordnungen, Gesetzen und vor jedem Gericht. Ankündigung des Ringsiegels. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Signatures
Signatures
(Otto Wilhelm von Calenberg manu propria [rechts unter der Plica])
Sealer
Sealer
Otto Wilhelm von Calenberg
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Information / Notes
Additional information
Additional information
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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