1853
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1853
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1639 Mai 5
Originaldatierung
Originaldatierung
So geschehen Wenigentafft den 5ten Maii anno 1639
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann Christoph von Romrod zu Buttlar bekundet, dass er Oberst Johann von Sporck, fuldischer Landhauptmann und Amtmann in Geisa und Rockenstuhl, sein adeliges Gut in Buttlar mit allem Zubehör, allen Rechten und Einkünften verkauft hat. Das Gut ist ein Lehen des Klosters Fulda und hat zuvor Johann Christoph und dessen verstorbenem Vater Melchior Hartmann gehört. Die Kaufsumme beträgt 1625 Gulden fuldischer Währung, jeder Gulden zu 42 Böhmischen [Groschen]. 400 Gulden soll Johann Christoph von dieser Summe erhalten, für den restlichen Betrag hat sich Johann von Sporcken zur Tilgung von Johann Christophs Schulden bereit erklärt. Im Einzelnen setzen sich Johann Christophs Schulden zusammen aus: 400 Gulden zuzüglich der Zinsen für neun Jahre bei der Familie von Hutten, 75 Reichstaler bei Otto Wilhelm von Dernbach, 300 Gulden bei Christophs Schwester Ursula, 100 Gulden bei Christophs Schwester Anna Dorothea, 20 Gulden bei Johann Christophs Schwester Margarete Elisabeth, 50 Gulden und mehrere Jahre Zins bei den Erben des Georg (Jörg) Pfaff aus Fulda, 15 Gulden bei dem Amtsverweser Johann Kaspar (Caspar) Meth und 15 Gulden bei Johann Georg Harttung, Bürger und Rat von Geisa. Sollten später weitere Forderungen an Johann Christoph bekannt werden, will er diese selbst begleichen. Die 400 Gulden soll Johann Christoph jederzeit von Johann ausbezahlt bekommen. Johann Christoph verzichtet zugunsten von Johann mit Hand und Mund auf alle Ansprüche, die er auf seinen früheren Besitz hatte. Johann erhält die Verfügungsgewalt über das Gut, jeder Widerspruch gegen dieses Rechtsgeschäft wird ausgeschlossen. Johann Christoph gelobt dies alles mit Hand und Mund, er versichert, alle Vereinbarungen des Rechtsgeschäfts einzuhalten und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Johann Christoph verzichtet auf weltliche und geistliche Rechtsmittel und schließt alle Appellationsmöglichkeiten aus. Sollten trotzdem irgendwelche Gerichtskosten in dieser Angelegenheit entstehen, wird Johann Christoph sie übernehmen. Zeugenliste. Ankündigung der Untertfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Wenigentaft. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, Lacksiegel 3)
Rückvermerk
Rückvermerk
(kauffbrieff uber das Rom/rodisch gutt zcu Butlar / praesent 10 Maii 1639)
Unterschriften
Unterschriften
(Johann Christoff von / Romrod zu Buttlar / Harttman Eckhardt / schultheuß manupropria / Hans Georg Harttung / manupropria / Ludwig Hungel [?] uff / bitt fraw Anna / Dorothea witib zu Buttl[ar] / weil dieselb des / schreibens unerfahren)
Zeugen
Zeugen
Witwe Anna Dorothea von Dernbach, geborene von Romrod
Hartmann Eckhardt, Schultheiß von Geisa
Johann Georg Harttung
Siegler
Siegler
Christoph von Romrod, Hartmann Eckhardt, Johann Georg Harttung
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Lacksiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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