1410

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1410

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1509 Juni 8
Original dating Original dating
Geben auf Freitag nach Corporis Cristi anno Domini millesimoquingentesimonono

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann (Hanns) von Ebersberg, genannt von Weyhers (Wiers), Sohn des verstorbenen Walter [von Ebersberg], bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, die anteiligen Güter (teil) seines Bruders Konrad (Cuntz), die Wilhelm [II.] Landgraf von Hessen beschlagnahmt hat, da sein Bruder Konrad in der letzten Fastenzeit [1509 Februar 25 - April 7] (in nehster vergangen vasten) in der Landschaft des Landgrafen an einem Überfall auf Kaufleute beteiligt gewesen sein soll, mit einer gewissen Geldsumme ausgelöst hat. Johann von Ebersberg hat sich darauf für sich und seine Erben gegenüber Abt Johann, seinen Nachfolgern und dem Kloster Fulda verpflichtet, die Geldsumme zurückzahlen, wobei er von jeweils 20 Gulden Hauptgeld einen Gulden jährlichen Zins zahlen will. Als Unterpfand für die Geldsumme gibt er alle Lehen, die er von Abt und Kloster innehat. Wenn er oder seine Erben mit der Zahlung säumig werden, dürfen Abt und Kloster die Lehen einziehen und daraus Hauptgeld, Zins und Unkosten begleichen. Er verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Sobald die Höhe der geliehenen Summe feststeht, will Johann von Ebersberg eine neue Schuldverschreibung ausstellen, in der der geliehene Geldbetrag, der jährliche Zins und die von ihm als Unterpfand gegebenen Güter genau beschrieben werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Sealer Sealer
Johann von Ebersberg
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Further records Further records
StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1265-1267

Representations

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