1410
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1410
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1509 Juni 8
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben auf Freitag nach Corporis Cristi anno Domini millesimoquingentesimonono
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann (Hanns) von Ebersberg, genannt von Weyhers (Wiers), Sohn des verstorbenen Walter [von Ebersberg], bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, die anteiligen Güter (teil) seines Bruders Konrad (Cuntz), die Wilhelm [II.] Landgraf von Hessen beschlagnahmt hat, da sein Bruder Konrad in der letzten Fastenzeit [1509 Februar 25 - April 7] (in nehster vergangen vasten) in der Landschaft des Landgrafen an einem Überfall auf Kaufleute beteiligt gewesen sein soll, mit einer gewissen Geldsumme ausgelöst hat. Johann von Ebersberg hat sich darauf für sich und seine Erben gegenüber Abt Johann, seinen Nachfolgern und dem Kloster Fulda verpflichtet, die Geldsumme zurückzahlen, wobei er von jeweils 20 Gulden Hauptgeld einen Gulden jährlichen Zins zahlen will. Als Unterpfand für die Geldsumme gibt er alle Lehen, die er von Abt und Kloster innehat. Wenn er oder seine Erben mit der Zahlung säumig werden, dürfen Abt und Kloster die Lehen einziehen und daraus Hauptgeld, Zins und Unkosten begleichen. Er verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Sobald die Höhe der geliehenen Summe feststeht, will Johann von Ebersberg eine neue Schuldverschreibung ausstellen, in der der geliehene Geldbetrag, der jährliche Zins und die von ihm als Unterpfand gegebenen Güter genau beschrieben werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler
Siegler
Johann von Ebersberg
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1265-1267
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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