1258

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1258

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1489 Oktober 15
Original dating Original dating
Gebenn zu sandt Martinszburgk zu unnser statt Menncz uff Dornstag nach Dionisy anno et cetera LXXXnono
Former identifier Former identifier
1489 Oktober 10

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Berthold [von Henneberg], Erzbischof von Mainz und Kurfürst, teilt seinem Oheim (avunculo) Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, mit, dass es ihm zusteht, laut einiger Burgfrieden, die einen Kauf und die Gemeinschaft von Burgen, Städten und Ämtern Fulda, Hünfeld, Rockenstuhl (Ruckenstule), Geisa (Geysa), Lauterbach (Lutternbach), Brückenau und Schildeck betreffen, für die Inbesitznahme (annemung) seiner dort gelegenen Teile besiegelte Urkunden auszugeben. Berthold hat deshalb zwei besiegelte Urkunden ausfertigen lassen und diese Thomas Rüth von Collenberg (Ruden von Collenbergk) [Lkr. Main-Spessart], seinen Hofmeister und Marschall, sowie an Georg von Vellberg [Lkr. Schwäbisch Hall], Ritter und Marschall, ausgehändigt, um sie dem Abt von Fulda zu übergeben. Eine der Urkunden soll der Abt von Fulda behalten; die andere soll der Abt an Bertholds Oheim, den [Landgrafen] von Hessen, senden. Außerdem soll sich der Abt der Zuneigung des Oheims von Hessen gegenüber dem Erzbischof von Mainz versichern. Der Erzbischof bittet den Abt ferner, dieser möge verfügen, dass durch den bevollmächtigten Marschall von allen Amtsleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Räten, Schöffen, Bürgern und Einwohnern, die von dem Kauf berührt werden, Gelübde, Eide und Huldigung angenommen werden, wie es der Kaufbrief ausweist. Ausstellungsort: Martinsburg in Mainz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Signatures Signatures
(Bertoldus Dei gratia archiepiscopus Moguntinus et cetera ac princeps elector)
Sealer Sealer
Erzbischof Berthold
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel (Verschlusssiegel)

Information / Notes


Additional information Additional information
Der Begriff (avunculus) bezeichnet eigentlich den Oheim, d. h. den Onkel mütterlicherseits, wird aber auch - wie hier - für weitläufige, besonders ältere Verwandte benutzt.

Representations

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