940
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 940
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1449 September 17
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quadragesimo nono uff sent Lamperts tagk
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Reinhard [von Weilnau], erwählter Abt von Fulda, und Johann von Buchenau, Propst von Petersberg bei Fulda, bekunden, dass sie sich wegen der Burg Giesel, die Johann von Buchenau zur Hälfte auf Lebenszeit überlassen wurde, geeinigt haben. Johann soll die Burg an den Abt von Fulda übergeben. Ausgenommen wird Istergiesel (Ussern Gisela), das Johann von Buchenau überlassen wird. Propst Johann soll den von Linsingen jährlich 200 Gulden Zins zahlen, die bisher der Abt von Fulda zahlen musste. Sollten die von Linsingen die 200 Gulden wieder einfordern, soll der Propst die 200 Gulden von einem Gut bezahlen, das ihm der Abt anweist. Dazu soll ihm der Abt von Fulda die Kapelle und den Zehnt in Mattenstadt (Mattenstet) [Wüstung in der Gem. Karbach, Lkr. Main-Spessart] auf Lebenszeit überlassen. Was in der Kapelle in Mattenstadt aber an Opfern und für den Bau gegeben wird, soll für die Kapelle verwendet werden. Der Abt von Fulda soll mit dem Rat des Propstes einen Kaplan oder Vorsteher für die Kapelle in Mattenstadt einsetzen. Nach dem Tod des Abtes ist die Vereinbarung ungültig. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
Siegler
Abt Reinhard, Propst Johann
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei rückseitig aufgedrückte Papiersiegel (Rest)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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