679
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 679
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1402 Mai 29
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist nach Cristi geburte vierzehenhundert iare in dem andern iare off den Mantage vor sent Bonifacien tage
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Konrad Schenkel (Schengkel), Bürger von Fulda, bekundet für sich, seine Ehefrau Elisabeth (Else) und ihre Erben, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda mit Zustimmung des Dekans Giso und des Konvents von Fulda dem Eckhard von Gelnhausen, Schultheiß in Fulda, und ihm zwei Vorwerke und ein Hintersiedelgut in Haimbach mit allem Zubehör für 800 gute, gängige und gewichtige Gulden und 200 Pfund Heller Fuldaer Währung verkauft hat. Klara (Clare), die Witwe des Konrad (Contz) Kemerer, und ihr Sohn Erasmus haben ein Fünftel der Kaufsumme für Konrad bezahlt; dafür erhalten sie ein Fünftel der Erträge. Im Fall eines Wiederkaufs der Güter durch den Abt erhalten Klara und Erasmus ein Fünftel des erlösten Geldes. Einer Rückabwicklung können Klara und Erasmus nicht widersprechen. Dies alles legt der Pfandbrief zu diesem Geschäft fest. Siegelankündigung Konrad Schenkels. Auf Bitte Konrads und dessen Ehefrau Elisabeth besiegeln auch Eckhard von Gelnhausen und Andreas von Talau (Endresz von Talauwe), Schwiegersohn (eyeden) Konrads, die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
[Konrad Schenkel], Eckhard von Gelnhausen, [Andreas von Talau]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und Nr. 3 fehlen)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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