Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 635

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1391 Februar 15
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist zu Wirczpurg in dem iare und an dem tag als vorgeschriben stet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Gerhard [von Schwarzburg], Bischof von Würzburg, bekundet, dass ihn Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, Karl [von Bibra], Dekan von Fulda und der Fuldaer Konvent zum Pfleger (zu einem gemeynen vormunder und pfleger) des Klosters angenommen haben und er darüber die im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat. Ausstellungsort: Würzburg. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1391 Februar 15: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, ernennt den Bischof von Würzburg unwiderruflich als Pfleger (vormunder verweser und pfleger) auf dessen Lebenszeit. Die Pflegschaft umfasst sowohl die Geistlichkeit des Klosters, als auch Städte, Burgen, Straßen, Land und Leute, geistliche und weltliche Untertanen, Mannen und Burgmannen. Das Abt von Fulda gelobt für sich und alle seine Untertanen, dass sie dem Bischof für die Zeit seiner Pflegschaft gehorsam sein wollen, ohne dass das Kloster Fulda dadurch Schaden nehmen soll. Der Bischof von Würzburg erhält das Recht, auf der Burg des Abtes, der Neuenburg in Fulda, einen bewaffneten Hauptmann (einen heubtman salbzehende mit glefeny) auf seine Kosten zu stationieren. Für den Fall, dass der Bischof von Würzburg für das Kloster Fulda zu Felde ziehen muss, soll dies auf seine Kosten gehen. Sollte im Kriegsfall ein Gewinn erzielt werden, soll dieser nach der Anzahl der berittenen und bewaffneten Leute geteilt werden. Gewonnene Burgen und Höfe will man brechen und deren Güter an ihre Lehensherren zurückgeben. Sollte der vom Würzburger Bischof dem Kloster Fulda überstellte Hauptmann, Konrad von Romrod, Bruder Friedrichs, sterben, wählt der Würzburger Bischof aus den folgenden Personen - Ritter Dietrich von Bickenbach, Ritter Dietrich von Bibra, Eberhard von Eberstein, Heinrich von Haun und Frowin von Hutten - einen neuen Hauptmann aus. Der Hauptmann auf der Neuenburg hat das Recht, aus- und einzureiten sowie auf- und zuzuschließen, solange die Rechte des Hauptmanns nicht die Rechte des Klosters Fulda beeinträchtigen. Ferner wird dem Hauptmann ein Recht auf das Helfgeld des Paradiesgerichtes und das Zehntgericht eingeräumt, nicht aber am Hochgericht. Der Hauptmann hat ferner Geleitrechte und -pflichten. Stirbt Abt Friedrich, behält der Hauptmann seine Ansprüche an der Neuenburg gegenüber dem Dekan, den Fuldaer Pröpsten und dem Konvent des Klosters Fulda. Will der Würzburger Bischof die Dienste des Klosters Fulda beanspruchen, darf er dies auf Kosten des Klosters Fulda tun. Ausstellungsort: Fulda. Siegelankündigung des Abtes Friedrich und des Konvents von Fulda. (... nach Cristi geburt druczehenhundert iar darnach in dem einundnunczigsten iare an der nehsten Mitwochen nach sant Valentins tag des heiligen marterers). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Gerhard von Schwarzburg, Bischof von Würzburg]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
Druckangaben Druckangaben
Druck der inserierten Urkunde bei Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXXIX

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Gerhard [von Schwarzburg], Bischof von Würzburg, starb 1400 November 9.

Repräsentationen

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