Vollständige Signatur

LWV-Archiv, B 71, 308

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Feststellung der Schulpflicht und Aufnahme von taubstummen Kindern auf die Landestaubstummenanstalten Frankfurt am Main und Camberg, Buchstaben B - G
Laufzeit Laufzeit
[1908-1909], 1914-1939
Bestellsignatur Bestellsignatur
308

Vermerke


Enthält Enthält
Schriftverkehr und Unterlagen bezüglich der Feststellung der Schulpflicht von taubstummen Kindern und deren Aufnahme auf den Landestaubstummenanstalten Camberg und Frankfurt am Main
Enthält auch Enthält auch
Landeshauptmann in Hessen, Landesjugendamt, Feststellung der Schulpflicht von taubstummen und hörgeschädigten Kindern aufgrund des Schulgesetzes vom 07. 08. 1911 und des Beschlusses von kommunalen Schuldeputationen sowie zur Entlassung aus der Landestaubstummenanstalt nach Ende der Schulzeit
Fragebögen zur Feststellung der Schulpflicht der taubstummen, stummen, tauben sowie der hochgradig schwerhörigen Kinder nach dem Gesetz betreffend die Beschulung blinder und taubstummer Kinder vom 07. 08. 1911, mit Angaben zur Herkunft, Familie und Grad der Taubheit, fachärztliche Beratung
Verpflegungsverträge über die Unterbringung und Versorgung von zu beschulenden Kindern auf der Landestaubstummenanstalt Camberg und Frankfurt am Main
Taubstummen- und Erziehungsanstalt Frankfurt am Main, Schriftwechsel mit der Israelitischen Taubstummen-Anstalt in Berlin-Weißensee über die Aufnahme und Beschulung von taubstummen oder hörgeschädigten Kindern jüdischer Konfession, 1927
Landestaubstummenanstalt Frankfurt und Gesundheitsämter, Schriftverkehr über die Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. 07. 1933, Vorlage von Untersuchungsergebnissen und Akteneinsendungen, 1939

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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