24

Complete identifier

HStAM, 1, 24

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Title Title
Graf Eberhard von Katzenelnbogen billigt die Wittumsverschreibung des Wilhelm Jude vom Stein in Höhe von 500 fl. für seine Frau Kunigunde, die er ihr von der Hälfte seines Anteils an den Zehnten zu Obermodau (Muda), Ernsthofen, Niedermodau, Bieberau und Asbach angewiesen hat. Sterben Wilhelm und seine Frau ohne leibliche Lehnserben, fallen diese Güter an Wilhelms Lehnserben; stirbt Wilhelm ohne Lehnserben, fallen sie an den Grafen heim, wie Wittumsrecht ist. — Sg. des Ausst. auf Bitte Wilhelms und Helfrich Judes vom Stein, die beide zum Zeichen ihres Einverständnisses mitsiegeln.
Life span Life span
1390 Januar 28
Former identifier Former identifier
SA, Nachträge, Bd. 1, 24

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Regest aus: Demandt, Regesten Katzenelnbogen Nr. 1895

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