122
Complete identifier
HStAM, Urk. 29, 122
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Das Kloster Helmarshausen gibt Ansprüche auf Einnahmen aus seinen den von Schöneberg verpfändeten Gütern auf.
Dating
Dating
1378 August 3
Original dating
Original dating
die sancti Stephani prothomartiris, in qua peragitur sua inventio
Former identifier
Former identifier
A II, Kloster Helmarshausen
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Abt Hermann, Dekan und Konvent des Klosters Helmarshausen geben alle Ansprüche auf die Einnahmen auf, die Borchard von Schöneberg, dessen Ehefrau Jutta und ihr Sohn Kurt sowie deren rechtmäßige Erben aus den ihnen verpfändeten Klostergütern Bredelo und Desenmersch bei Trendelburg und den Gütern bei Sielen und Haldungen zu Recht oder zu Unrecht gezogen haben. Die Güter bleiben als Pfand in Besitz der von Schöneberg. Die Einnahmen über 20 Malter Korn und über eine Grasteilung sollen sie, wie urkundlich festgelegt, zu ihrem Nutzen behalten. Das Kloster wird darauf keine Ansprüche erheben und verpflichtet sich, die Güter nicht dem Ritter Wedekind von Falkenberg zu verpfänden oder zu verkaufen.
Attestors
Attestors
Detlev, Domherr zu Halberstadt, Lupold von Dinkelburg, Ekbert von Westerburg, Albrecht von Iburg
Sealer
Sealer
Aussteller
Formal description
Formal description
Ausf. Perg., von 2 angehängten Siegeln 1 ab
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page |