U von Bode 1726 März 14 a

Vollständige Signatur

HHStAW, 121, U von Bode 1726 März 14 a

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Graf Friedrich Ludwig von Nassau-Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wiesbaden und Idstein bekundet, daß sein Vorfahr Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken am Donnerstag nach Estomihi 1570 dem Johann Hilchen von Lorch anstatt dessen Vettern Adam und Friedrich Hilchen von Lorch die Mannlehen zu einem Erblehen verwandelt hat, aber Adam Hilchens Söhne und Friedrich Hilchen solche Veränderung als kraftlos angesehen und um Belehnung damit gebeten haben, auch Johann Vogt von Hunolstein anstatt seiner Mutter, der + Tochter des Johann Hilchen von Lorch, auch den Grafen Albrecht von Nassau-Saarbrücken um Belehnung ersucht hat. Dieser hat dann Philipp Hilchen von Lorch belehnt. Danach hat aber Philipp Ludwig Hilchen von Lorch, Sohn, ebenfalls bei dem Aussteller um Belehnung nachgesucht. Der Aussteller hat diesem als ältester des fürstlichen und gräflichen Hauses Nassau-Saarbrücken zugleich für dessen Bruder Gottfried Sittig Hilchen von Lorch mit folgenden Lehen, die von der Herrschaft Kirchheim herrühren und worin beide Stämme in Gemeinschaft sitzen, am 23. März 1707 zu Mannlehen verliehen: von Winkel Erwein an unter dem Gauchsberg bis jungen Jöckel Siebaldten Weingarten, der da teilet Hennen von Gliementhal und so hinab bis auf die Vorreck auf einer Seite neben Herrn Bechtoldts Erben herab bis auf den Weg, ferner an Muß Weingarten, der am Gauchsberger Weg liegt, an auf den Saren hin bis auf Stöffels Weingarten, der Schwester Minte gehörte, und auf Muß Hennen Weingarten neben Reichwein von Erbaußen (!) und auf Reichwein von Kaub (Cuba) neben Stein bis Steinbieß neben Wendel Peter außen und neben Blumesfelder Ecken außen bis an das Feld bis an Hant Gertrauden, die Henne von Blumenthal teilt und den Ruderpfad und auf den Ruderpfad bis an bösen Esel, der teilt Henne von Gliementhal und oben bis an Piax. Diese gerichtliche Erneuerung wurde am 25. August 1693 beschrieben. Diese Güter waren zwischen den Vögten von Hunolstein und Hilchen von Lorch mit der dritten Traube gemeinsam in dem sogenannten Geißberg. Da die Gebrüder Philipp, Ludwig und Gottfried Sittig Hilchen von Lorch ohne männliche Erben starben, sind die Mannlehen heimgefallen. Der Aussteller hat sie daraufhin dem ksl. Reichshofrat Just Vollrath von Bode zu Mannlehen verliehen. Dieser leistete durch den Rat und Oberamtmann der Grafschaft Saarwerden August Wilhelm von Lüder den Lehnseid. Ausgenommen ist das Recht der Vögte von Hunolstein an den gemeinschaftlichen Weingärten. Unterschrift und Siegel des Ausstellers.
Datierung Datierung
1726 März 14
Originaldatierung Originaldatierung
Geschehen Ottweiler, den 14. März 1726

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit einem Siegel; Gegenurkunde des August Wilhelm von Lüder in Vollmacht des Just Vollrath von Bode unter gleichem Datum, Ausfertigung, Pergament, mit dessen Unterschrift und Siegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Akte Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (2000) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen