345 (in)
Complete identifier
HHStAW, 19, 345 (in)
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Gerlach und Konrad von Rheinberg ('Riinburg'), Vater und Sohn, Edelknechte, und Ermell, Frau des vorgenannten Konrad, bekunden, daß sie ihre Zehnten, klein und groß, zu Steinbach in der Dehrner Zent und im Gericht zu Niederhadamar, die mit allen Zubehören, Freiheiten und Rechten von dem St. Lubentiusstift zu Dietkirchen und Herrn Dietrich vom Stein, Domherrn zu Trier und Chorbischof des vorgenannten Stifts, zu Lehen rühren, wiederkäuflich Kuno von Reifenberg dem Jungen und dessen Frau Anna für 300 rheinische Gulden mit Einwilligung des vorgenannten Chorbischofs verkauft und dabei diesem versprochen haben, die Zehnten in den nächsten sechs Jahren von den Käufern, deren Erben oder dem Inhaber der Haupturkunde abzulösen und dann zu behalten. Sie gestatten dem Lehnsherrn, diesen Wiederkauf selbst vorzunehmen. Solange die Zehnten in der Hand der Käufer oder des Inhabers der Haupturkunde oder des Lehnsherrn sind, sind die Aussteller verbunden, dieselben nach Lehnsrecht zu empfangen und zu bedienen. Ihnen bleibt jedoch der Wiederkauf beim Chorbischof acht Tage vor oder nach dem 29. September vorbehalten. - Siegel der beiden Aussteller zugleich für die Ausstellerin, die eines eigenen Siegels ermangelt.
Dating
Dating
[Vor 1485 März 25]
Original dating
Original dating
G.
Former identifier
Former identifier
Best. 19 Nr. U 206 a
Notes (charter)
Formal description
Formal description
Kopie, Papier (etwa gleichzeitig) Blatt 21 r-v
Information / Notes
Additional information
Additional information
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 275
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Amtsbuch | Show details page | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Show details page | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Show details page |