203

Complete identifier

HStAM, Urk. StadtA Fulda, 203

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Erlass über die Abgaben für Hauskäufer in der Gemeinde hinter der Altenburg durch die Kellerei des Stifts Fulda
Dating Dating
1581 März 6
Original dating Original dating
Montags den sechsten Martii, Ihm funffzehen hundertenn und Ein und Achtzigisten Jahre

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann Wolfgang Schott von Memmelsdorf, Propst von Holzkirchen, Kellner und Spitalmeister (Spiteler) des Stifts Fulda, bekundet und verordnet, dass jeder der ein Haus in den vier Orten der Gemeinde hinter der Altenburg kauft zum üblichen Lehngeld an den Stiftskellner eine Kanne Wein entrichten soll. Danach sollen die Gassenmeister je eine Kanne Wein erhalten, die in den Rechnungsbüchern als Einnahmen auszuweisen sind. Die Verordnung wurde erlassen, da auch die jetztigen Bewohner der Gemeinde hinter der Altenburg unterhalb der Kellerei je eine Kanne Wein entrichten mussten.
Sealer Sealer
Der Aussteller mit dem Kellereisiegel
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel zerbrochen anhängend

Information / Notes


Additional information Additional information
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Representations


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