Vollständige Signatur

HStAM, Urk. StadtA Fulda, 203

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Erlass über die Abgaben für Hauskäufer in der Gemeinde hinter der Altenburg durch die Kellerei des Stifts Fulda
Datierung Datierung
1581 März 6
Originaldatierung Originaldatierung
Montags den sechsten Martii, Ihm funffzehen hundertenn und Ein und Achtzigisten Jahre

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann Wolfgang Schott von Memmelsdorf, Propst von Holzkirchen, Kellner und Spitalmeister (Spiteler) des Stifts Fulda, bekundet und verordnet, dass jeder der ein Haus in den vier Orten der Gemeinde hinter der Altenburg kauft zum üblichen Lehngeld an den Stiftskellner eine Kanne Wein entrichten soll. Danach sollen die Gassenmeister je eine Kanne Wein erhalten, die in den Rechnungsbüchern als Einnahmen auszuweisen sind. Die Verordnung wurde erlassen, da auch die jetztigen Bewohner der Gemeinde hinter der Altenburg unterhalb der Kellerei je eine Kanne Wein entrichten mussten.
Siegler Siegler
Der Aussteller mit dem Kellereisiegel
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel zerbrochen anhängend

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen


Es sind keine Repräsentationen vorhanden.