184

Complete identifier

HStAM, Urk. 3, 184

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Ehevertrag zwischen Landgraf Philipp von Hessen-Philippstal und Gräfin Katharina von Solms-Laubach
Dating Dating
1680 April 16
Original dating Original dating
Anno 1680 sub dato den 16.ten Aprilis, Kassel
Former identifier Former identifier
A I b 1680 April 16

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Ehevertrag zwischen Landgraf Philipp von Hessen-Philippstal und Gräfin Amöne Elisabeth von Solms-Laubach, Witwe des Grafen Karl Otto und geborene Gräfin von Bernheim-Steinfurt, für ihre Tochter Gräfin Katharina Amalia von Solms-Laubach. Gräfin Amöne verspricht, ihrer Tochter 15000 fl. Frankfurter Währung an Mitgift zu geben und sie ihrem Stand entsprechend mit Kleinodien, Schmuck und Silbergeschirr auszustatten. Landgraf Philipps verspricht, seiner Braut 1000 Goldgulden als Morgengabe zu geben, die er bis zur vollständigen Auszahlung mit fünf Prozent verzinsen wird. Als Nadelgeld soll sie 1000 fl. hessischer Kammerwährung jährlich erhalten, wovon sie neben ihrer Kleidung auch die Besoldung ihrer Diener bestreiten soll. Die Mitgift wird er in gleicher Höhe widerlegen und beide Summen auf sein Schloss Herleshausen versichern. Mit Zustimmung seines Bruders Landgraf Karl von Hessen-Kassel als regierenden Fürsten soll Katharina 3000 fl. hessischer Kammerwährung jährlich als Wittum erhalten. Als Witwensitz soll Herleshausen dienen, woraus sie neben allen Nutzungen, regelmäßigen und unregelmäßigen Gefällen auch die Jurisdiktion erhält, so lange sie unverheiratet bleibt.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, zwölf Blatt folio, fünf Siegel aufgedrückt, Sprache Deutsch.

Information / Notes


Additional information Additional information
Es handelt sich um Philipp von Hessen-Philippsthal (1655-1721).

Representations

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