1776

Complete identifier

HStAM, Urk. 1, 1776

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Verschreibungen für Landgräfin Anna
Dating Dating
1488 April 22
Original dating Original dating
1488 am dinstag naich dem sontag Misericordia domini.
Former identifier Former identifier
Schublade 83 Nr. 66

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Landgraf Wilhelm [I.] d.Ä. verschreibt seiner Gemahlin Anna geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg mit Zustimmung seines Bruders Landgraf Wilhelms [II.] d.M. die Städte und Schlösser Grebenstein und Immenhausen und die Hälfte des Reinhardswaldes mit den zugehörigen Dörfern Hohenkirchen, Hombressen und Ehrsten mit allem Zubehör an Wald, Waldforst, Renten, Gefällen, Regiment, Mannschaft, Herrlichkeit, Wildbannen, Wildfuhren und Fischereien als Leibzucht, dazu gehören auch Bergwerke und weltliche und geistliche Lehen. Was davon verpfändet ist, wird Landgraf Wilhelm [I.] d.Ä. wieder einlösen. Sollte er das bis zu seinem Tode nicht getan haben, ist Landgräfin Anna berechtigt, nach seinem Tode in Kasse! wohnen zu bleiben und dort ihrem fürstlichen Stande gemäß unterhalten zu werden. Landgraf Wilhelm gestattet seiner Gemahlin, aus ihrer Leibzucht 300 fl. nach ihrem Tode nach ihrem Willen zu verwenden. Wenn Anna nach Landgraf Wilhelms d.Ä. Tode ihre Leibzucht innehat, darf sie von seinem Nachfolger nicht geschatzt werden; gerät das Land in Fehde, sollen Städte und Schlösser der Leibzucht davon unbetroffen bleiben. Siegel des Ausstellers und seines Bruders Landgraf Wilhelms d.M., der ausdrücklich zustimmt.
Sealer Sealer
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I.; Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
Formal description Formal description
Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Das Siegel fehlt (lt. Findbuch).
Printing specifications Printing specifications
Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 488/489 Nr. 1242.

Information / Notes


Additional information Additional information
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 3393

Representations

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