833
Complete identifier
HStAM, Urk. 26, 833
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1347 November 11
Original dating
Original dating
[. . .] nach 'gots' geburt 1347 jar, an sente Martins tag des heylgen byschoffes.
Former identifier
Former identifier
A II Haina, Kloster
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Heinemann Herr zu Itter (Ithere) und sein Bruder Adolf vergleichen sich mit Landgraf Heinrich von Hessen und dessen Sohn Junker Otto über ihre Ansprüche wegen des ihnen zu nahe erbauten Hauses Hessenstein (Hessin-) und der Schäden, die ihnen bei Errichtung des Hauses durch die Landgrafen und ihre Diener an ihrem Gericht zugefügt wurden: Die Landgrafen unterstützen sie bei der Errichtung eines Hauses in ihrem Gericht Eimelrod (Eymegerode) und stellen ihnen dazu 100 Mann mit Helmen und 50 Gewappnete. Mit Fertigstellung des neuen Hauses (wanne daz hus sloßhaft wirt) erlöschen ihre Ansprüche wegen Hessensteins und der genannten Schäden, doch sollen die Landgrafen sie von Hessenstein aus in ihren Gerichten nicht bedrängen und hindern. Das neue Haus wird den Landgrafen zu Lehen aufgetragen und soll ihnen jederzeit offen stehen, ausgenommen gegen die Itter'schen Schwäger und Ganerben, sowie ihre Neffen, die Brüder Widekind und Kraft von Hohenfels (Hohin-). Auch in den ausgenommenen Fällen soll den Landgrafen von dem Haus kein Schade widerfahren. Die Landgrafen werden derer von Itter Schlösser und Güter und das neue Haus verteidigen und beschirmen wie eigenes Gut.
Sealer
Sealer
Die Aussteller.
Formal description
Formal description
Ausf., dt., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt. - Beide urspr. abh. Sg. fehlen.
Printing specifications
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Regest: Franz Nr. 563, Zweiter Band
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page |