U 134
Complete identifier
HHStAW, 161, U 134
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Karl Graf zu Wied- Runkel beläßt die Gemeinde Rohnstadt bei dem bisherigen Erbleihbestand seines dortigen Hofguts unter den alten Pachtbedingungen, wobei wegen der Waldungen, Hecken und dazugehörigen Trieschern und Gründen (von welchen 1/3 dem Fürsten von Nassau-Weilburg, 2/3 dem Aussteller gehören) verglichen wird, dass die Runkelschen 2/3 in 2 gleiche Teile geschieden werden, wovon der eine zu dem genannten Hofgut geschlagen wird, unter Abgrenzung der beiderseitigen Rechte an diesen unter einander verteilten Waldungen.
Dating
Dating
1745 Juni 28
Notes (charter)
Signatures
Signatures
Der Aussteller
Sealer
Sealer
Der Aussteller
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Papier, Siegel und Unterschrift
Information / Notes
Additional information
Additional information
Darunter Revers der Gemeinde Rohnstadt und die Bestätigung der Weilburgischen Regierung, beidem vom 1. Juli 1745, Originale
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
---|---|---|---|---|
Original | Urkunde | Show details page |