U 134

Complete identifier

HHStAW, 161, U 134

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Karl Graf zu Wied- Runkel beläßt die Gemeinde Rohnstadt bei dem bisherigen Erbleihbestand seines dortigen Hofguts unter den alten Pachtbedingungen, wobei wegen der Waldungen, Hecken und dazugehörigen Trieschern und Gründen (von welchen 1/3 dem Fürsten von Nassau-Weilburg, 2/3 dem Aussteller gehören) verglichen wird, dass die Runkelschen 2/3 in 2 gleiche Teile geschieden werden, wovon der eine zu dem genannten Hofgut geschlagen wird, unter Abgrenzung der beiderseitigen Rechte an diesen unter einander verteilten Waldungen.
Dating Dating
1745 Juni 28

Notes (charter)


Signatures Signatures
Der Aussteller
Sealer Sealer
Der Aussteller
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, Siegel und Unterschrift

Information / Notes


Additional information Additional information
Darunter Revers der Gemeinde Rohnstadt und die Bestätigung der Weilburgischen Regierung, beidem vom 1. Juli 1745, Originale

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page