Vollständige Signatur

HHStAW, 161, U 134

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Karl Graf zu Wied- Runkel beläßt die Gemeinde Rohnstadt bei dem bisherigen Erbleihbestand seines dortigen Hofguts unter den alten Pachtbedingungen, wobei wegen der Waldungen, Hecken und dazugehörigen Trieschern und Gründen (von welchen 1/3 dem Fürsten von Nassau-Weilburg, 2/3 dem Aussteller gehören) verglichen wird, dass die Runkelschen 2/3 in 2 gleiche Teile geschieden werden, wovon der eine zu dem genannten Hofgut geschlagen wird, unter Abgrenzung der beiderseitigen Rechte an diesen unter einander verteilten Waldungen.
Datierung Datierung
1745 Juni 28

Vermerke (Urkunde)


Unterschriften Unterschriften
Der Aussteller
Siegler Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Siegel und Unterschrift

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Darunter Revers der Gemeinde Rohnstadt und die Bestätigung der Weilburgischen Regierung, beidem vom 1. Juli 1745, Originale

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen