Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 74, 808

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1366 März 04
Originaldatierung Originaldatierung
1366 an deme nesten middewochin na deme sunnentage, als men singet reminiscere in der vasten
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Otto von Waldeck und sein Sohn Heinrich bekunden, dass sie sich, nachdem viele Auseinandersetzungen darüber entstanden waren, mit Dekan und Kapitel des Stifts Fritzlar über den Rodezehnten geeinigt haben. Das Stift soll den Rodezehnten von schon gerodeten und noch zu rodenden Äckern, von Wald und Gebüsch (von struten), die zur gemeinen Mark der Stadt Züschen (Zwschene) und den Dörfern Wega (Weyge) und Mandern (Mandrin) gehören, wo es auch den Feldzehnten beansprucht, ungestört besitzen. Was dagegen in den Wäldern (gevorstedin weldin) gerodet worden ist bzw. noch wird, die den Ausstellern gehören, davon soll der Rodezehnte den Ausstellern erblich zustehen.
Siegler Siegler
beide Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen