1043
Complete identifier
HStAM, Urk. 74, 1043
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1454 Oktober 12
Original dating
Original dating
1454 die sabbati proxima post diem sancti Dyonisii.
Former identifier
Former identifier
Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Peter Badstuber (Badestobir) und seine Ehefrau Gertrud (gelichen) bestätigen für sich und ihre Erben folgenden Vertrag: Bernhard von Wolmeinghausen (Wolmergkusen), Dekan des Fritzlarer Stiftes, und das dortige Kapitel haben ihnen die Badestube, welche in der Fritzlarer Neustadt beim Nonnenkloster gelegen ist, mit allem Zubehör zu Erbrecht übertragen. Als Gegenleistung wurde die jährliche Zahlung von 5 Pfund Pfennigen Fritzlarer Währung, die jeweis am Sankt-Michaelstag fällig wird, vereinbart. Die Eheleute und ihre Erben sollen die Badestube baulich auf eigene Kosten und ohne Unterstützung durch das Stift unterhalten und, wenn sie ihre Besserung und Gerechtigkeit verkaufen wollen, sie zunächst dem Kapitel anbieten. Lehnt dieses den Kauf ab, so sollen die ihre Rechte mit dessen Wissen und Wollen an einen anderen verkaufen können, sofern der Zins wie verabredet und ungeschmälert bezahlt wird und keine Gefährdung desselben eintritt (alle generde vnde argliste vosz gescheiden). Dieser Vertrag vom Vortag wurde mit dem Siegel "ad causas" des Kapitels bekräftigt. Peter und Gertrud Badstruber verpflichten sich nunmehr für sich und ihre Erben, diese Abmachungen zu erfüllen sowie darüber hinaus den Mitgliedern des Kapitels die reinliche Stube und Kammer in dem Badehaus zur Verfügung zu stellen und den Wasserzufluss in die Badestube aufrechtzuerhalten. Bei Vernachlässigung der Unterhalts- und Zinspflichten soll die Badestube ohne Anspruch auf Ersatz oder Besserung an das Kapitel zurückfallen. Auch wollen die Eheleute den ihnen von den Kanonikern überlassenen Badekessel im Wert von Mehr als 70 Pfund (xxx) Währung und die ebenso übergebenen drei Wassersteine, wenn sie abgenutzt oder gebrochen sind, ohne weiteres ersetzen. Zeugen sind die Priester Johann Schreiber (Schryber) und Wiegand Weidelbach (Wydelbach). Es (schreibt und) unterschreibt der Notar Johann Hubenstricker.
Sealer
Sealer
Es siegelt der Offizial des Siftes Fritzlar auf bitten Peters und und seiner Frau Gertrud.
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |