U 76 (in)
Vollständige Signatur
HHStAW, 135, U 76 (in)
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Die Stadt Frankfurt überlässt ihren Anteil an der Burg Hattstein, weil sie zu den Kosten des Neubaus derselben nichts beitragen will, an Graf Johann von Nassau, Eberhard von Eppstein-Königstein, Philipp von Hattstein, Henne von Hattstein, Söhne des verstorbenen Konrad, und Henne und Konrad von Hattstein, Söhne des verstorbenen Dietrich, doch soll ihr aus der Burg nie ein Schaden zugefügt werden, dafür aber die Wiedererlangung ihres Anteils gegen Entrichtung eines jährlichen Baugeldes von 10 fl. freistehen. Wenn innerhalb der nächsten 6 Jahre die Burg nicht erbaut wird, hat dieser Vertrag keine Geltung.
Datierung
Datierung
1458 April 8
Originaldatierung
Originaldatierung
G. 1468 Freitag nach S. Ambrosius
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Als Transsumpt in dem Revers der genannten Herren vom gleichen Datum
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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