Vollständige Signatur

HHStAW, 18, U 91

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Bernhart Schuffuth, in geistlichen Rechten Lizentiat, Dekan, und das Kapitel des Stifts St. Peter zu Mainz ('ußwendig Meintz') bekunden, daß zwischen Sophie, Äbtissin, und Konvent des Klosters Klarenthal einerseits und Peter Abel, Pfarrer zu Erbenheim, folgender Vertrag geschlossen worden ist: Äbtissin und Konvent sollen dem Pfarrer zu Erbenheim zu den Renten, Zehnten und Gefällen, die an ihn von der Pfarrkirche fallen, jährlich zwischen den zwei Unser Frauen Tagen (15.8. und 8.9.) 4 Malter Korn Mainzer Maßes nach Erbenheim in den Pfarrhof auf ihre Kosten liefern. Dafür verzichtet der Pfarrer auf weitere Ansprüche an Äbtissin und Konvent. Der frühere Vertrag [nicht überliefert] zwischen den Parteien, der von Adolf von Breithardt, Schulmeister, und dem Kapitel des Petersstiftes abgeschlossen wurde und der das Faselvieh und den kleinen Zehnten betraf, soll keine Gültigkeit mehr haben.
Datierung Datierung
1502 Februar 14
Originaldatierung Originaldatierung
Der geben ist an Sent Veltins tag anno domini millesimo quingesimo (!) secundo

Vermerke (Urkunde)


Siegler Siegler
Klarenthal
Konvent des Klosters Klarenthal
Niclas Melpach, Kanonikus des Petersstifts (wegen Siegelkarenz des Pfarrers Peter Abel)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Original, Pergament, deutsch, an Presseln das kleine Siegel des Petersstiftes und das Siegel des Niclas Melpach (ersteres beschädigt); die Siegel der Äbtissin und des Klarenthaler Konvents, die in der Mitte hingen, sind nicht mehr vorhanden

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen