Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 135, 32

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Landgraf Wilhelm II. von Hessen belehnt Hans von Lüder: Ein Burglehen zu Ziegenhain, dazu die Dörfer Herzhausen und 'Witzigerode', ein Burglehen zu Schwarzenborn, den halben Zehnten zu Obergrenzebach, eine halbe Hufe Land zu Obergrenzebach, den halben Wiesenhafer und den halben Zehnten zu 'Ruppersheim' (Roppershain?), den Zehnten zu 'Isewieckel' (Eisenwerkel?), einen Burgsitz zu Ziegenhain, drei Mark Gült zu Loshausen, den Zehnten zu Mittelsteina, zwei Wälder, den 'Hornsberg' und den 'Sprentzing' 'in der Steyna' im Gericht Ziegenhain, das Dorf Gerzhausen sowie das Gehölz 'die Ottenhoret' (Mann- und Burglehen).
Datierung Datierung
1501 Januar 18

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Wilhelm II. von Hessen belehnt Hans von Lüder: Ein Burglehen zu Ziegenhain, dazu die Dörfer Herzhausen und 'Witzigerode', ein Burglehen zu Schwarzenborn, den halben Zehnten zu Obergrenzebach, eine halbe Hufe Land zu Obergrenzebach, den halben Wiesenhafer und den halben Zehnten zu 'Ruppersheim' (Roppershain?), den Zehnten zu 'Isewieckel' (Eisenwerkel?), einen Burgsitz zu Ziegenhain, drei Mark Gült zu Loshausen, den Zehnten zu Mittelsteina, zwei Wälder, den 'Hornsberg' und den 'Sprentzing' 'in der Steyna' im Gericht Ziegenhain, das Dorf Gerzhausen sowie das Gehölz 'die Ottenhoret' (Mann- und Burglehen).
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf. Perg., Siegel hängt stark beschädigt an

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen