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Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 135, 32
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Landgraf Wilhelm II. von Hessen belehnt Hans von Lüder: Ein Burglehen zu Ziegenhain, dazu die Dörfer Herzhausen und 'Witzigerode', ein Burglehen zu Schwarzenborn, den halben Zehnten zu Obergrenzebach, eine halbe Hufe Land zu Obergrenzebach, den halben Wiesenhafer und den halben Zehnten zu 'Ruppersheim' (Roppershain?), den Zehnten zu 'Isewieckel' (Eisenwerkel?), einen Burgsitz zu Ziegenhain, drei Mark Gült zu Loshausen, den Zehnten zu Mittelsteina, zwei Wälder, den 'Hornsberg' und den 'Sprentzing' 'in der Steyna' im Gericht Ziegenhain, das Dorf Gerzhausen sowie das Gehölz 'die Ottenhoret' (Mann- und Burglehen).
Datierung
Datierung
1501 Januar 18
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Landgraf Wilhelm II. von Hessen belehnt Hans von Lüder: Ein Burglehen zu Ziegenhain, dazu die Dörfer Herzhausen und 'Witzigerode', ein Burglehen zu Schwarzenborn, den halben Zehnten zu Obergrenzebach, eine halbe Hufe Land zu Obergrenzebach, den halben Wiesenhafer und den halben Zehnten zu 'Ruppersheim' (Roppershain?), den Zehnten zu 'Isewieckel' (Eisenwerkel?), einen Burgsitz zu Ziegenhain, drei Mark Gült zu Loshausen, den Zehnten zu Mittelsteina, zwei Wälder, den 'Hornsberg' und den 'Sprentzing' 'in der Steyna' im Gericht Ziegenhain, das Dorf Gerzhausen sowie das Gehölz 'die Ottenhoret' (Mann- und Burglehen).
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., Siegel hängt stark beschädigt an
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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