U 1225
Complete identifier
HHStAW, 170 I, U 1225
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Gernand von Schwalbach, Kraft von Felsberg und Volprecht von Schwalbach, Gernands Sohn, bekunden für sich und ihre Geschwister, dass sie Hans dem Schmied von Eibelshausen (Ybelinges-) und seiner Frau Mechthild 40 Gulden schulden. Dafür haben sie ihn in ihre Gütern zu Eibelshausen, die Hans bereits von ihren Eltern her seit langem inne hat, als Landsiedel eingesetzt gegen ein jährliches Entgelt von 2 Gulden zu Martini, 2 Gänsen, 2 Hähnen und 1 Fastnachtshuhn, die Gernand und Kraft je zur Hälfte gehören. Hans und Mechthild können mit diesem Gut verfahren (brechen und bußen, besetzen und entsetzen, thun und laißen) wie mit ihrem anderen Eigen und sollen von der genannten Gülte jährlich so lange einen Gulden einbehalten, bis die 40 Gulden, die sie ihnen schulden, bezahlt sind. Daraufhin sollen sie diese Urkunde zurückgeben und den Zins jährlich in der vollen Höhe zahlen. Die Aussteller behalten sich jedoch vor, die 40 Gulden gemeinsam zusammen oder je zur Hälfte jederzeit ablösen zu können. Sterben beide Eheleute, ohne daß die Aussteller das Gut wieder eingelöst haben, so soll die Pfandsumme an die Pfarrkirche St. Margarethe zu Ebersbach fallen, so daß hinfort die Baumeister dieser Kirche die Erben von Hans und Mechtild unter Vorzug von anderen damit beleihen. Die Aussteller geloben Währschaftsleistungen binnen Jahr und Tag. Sollten Hans und Mechthild aber wegen der Aussteller gerichtlich oder rechtlich aus dem genannten Gut verdrängt werden, dann setzen sie ihnen zum Unterpfand alle ihre Güter, Zinse und Gülten, die sie im Gericht Ewersbach besitzen.
Dating
Dating
1444
Original dating
Original dating
D. 1444
Notes (charter)
Sealer
Sealer
Siegel der Aussteller.
Formal description
Formal description
Ausfertigung, mit drei Siegeln
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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Original | Urkunde | Show details page |