73/88
Vollständige Signatur
HStAD, A 5, 73/88
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1489 Januar 31
Originaldatierung
Originaldatierung
freitag nach conversionis Pauli
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Erbach rückseitig: praesentatum Worms 1509 Dez.10
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Schenk Erasmus, Herr zu Erbach, verpflichtet sich, da seine Schwester Magdalena ihm ihre väterliche und mütterliche Erbschaft übergeben hat, ihr nach ihrem Abgang vom kurpfälzischen Hof zu Heidelberg ein eigenes Gemach im Schloss zu Erbach zu geben und es baulich so zu unterhalten, dass sie als Frau dort mit den ihr Zugehörigen sich damit behelfen kann. Er verpflichtet sich weiter, ihr die notwendige Beholzung, Beleuchtung und Hausrat zu geben, außerdem dass für sie und eine Jungfrau Kost, Speise und Trank wie für ihn selbst gekocht und bereitet wird. Jedes Jahr zum Liebfrauentag Purificationis wird er ihr gegen Quittung 40 Gute Rheinische Gulden geben, damit sie sich und eine Jungfer mit Kleidung und Lohn versehen kann. Falls er seine Haushaltung an einen anderen Ort als Erbach verlegt, sollen diese Bedingungen auch dort gelten. Die Übereinkunft gilt auf Lebenszeit. Falls er vor seiner Schwester stirbt, und sie dann nicht bei seiner Frau und den Kindern bleiben will, sollen die Erben sie in Erbach mit einer Hauswohnung und dem notwendigen Zubehör versehen, ihr auch zum selben Termin dann 100 Gulden geben, wie dann in den Gebieten der Pfalz gängig sind, dazu 50 Malter Korn, 30 Malter Hafer, vier Fuder Bergsträßer Wein, und alles in ihre Wohnung schaffen lassen. Außerdem soll sie jedes Jahr zwei gute Ochsen, acht gute Hämmel und acht Schafe, Kaufmannsgut, erhalten. Sie und ihr Gesinde werden gegen alle Beleidigungen in Schutz genommen und bei Übertretung Bestrafung zugesichert. Mit Zustimmung des Kurfürsten Philipp von der Pfalz verpfändet Schenk Erasmus seiner Schwester dafür Renten, Zinse, Nutzungen und Gefälle des Schultheißenamtes sowie Leute und Güter zu Beerfelden und Freienstein mit aller Nutzung, Rechten und Zubehör. Wenn die Zusagen aus der Verschreibung nicht gehalten werden, werden Schultheißen und Untertanen zur Huldigung angewiesen.
Siegler
Siegler
Siegelankündigung des Ausstellers und Siegelbitte an Graf Albrecht von Hohenlohe und Ziegenhain. Siegelankündigung des Grafen Albrecht. Zustimmungserklärung des Kurfürsten Philipp als Lehenherr und Siegelankündigung.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Pergament, mit drei angehängten Siegeln, das des Kurfürsten beschädigt, das Graf Albrechts fehlt.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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