1483

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1483

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1530 Februar 22
Original dating Original dating
... der geben ist auff sanct Peters tag gnant chadetra im dreissigstenn iare der minderzal

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann [von Henneberg], Administrator von Fulda und Erzkanzler der Kaiserin, bekundet, dass er vor einigen Jahren Otto von Boyneburg, Sohn des verstorbenen Hermann von Boyneburg, das Amt Fürsteneck mit allem Zubehör zur Verwaltung überlassen hat. Dem Kloster Fulda ist dabei unbenommen geblieben, mit Burg und Amt Fürsteneck weiterhin frei zu verfahren. Eine Wiederlösung ist ein Vierteljahr vor dem Fest Kathedra Petri (vor Petri) anzukündigen. Dabei ist nach den Bestimmungen der Amtsbestellungsurkunde zu verfahren, deren Anfang (von Gots gnaden wir Johanns coadiutor) und Ende (... der geben ist zu Fulda auff Freitag sant Peterstag stuelfeier genant anno funffzehenhundert und im sibenundzwainzigsten) zitiert wird. Johann bekundet, dass ihn nun Otto und sein Bruder Hartmann von Boyneburg wegen beträchtlicher Unkosten für das Amt Fürsteneck gebeten haben, sie für die kommenden sechs Jahre im Amt Fürsteneck zu belassen. Johann bekundet, dass er ihrer Bitte nachkommen und ihnen mit Zustimmung des Dekans Philipp Schenck zu Schweinsberg und des Konvents von Fulda für die kommenden sechs Jahre das Amt nicht entziehen will. Alle anderen Artikel und Punkte der Amtsbestellung bleiben weiterhin in Kraft. Als Gegenleistung haben die von Boyneburg an Johann 400 Gulden 85 rheinische Goldgulden und 315 Gulden in Albus (gulden an albis) im voraus gezahlt. Die 85 Goldgulden werden zu je 46 Gnacken gerechnet, die ganze Summe von 400 Gulden aber zu 44 Gnacken unverschlagener Münze je Gulden. Das Kloster Fulda soll die 400 Gulden über die kommenden sechs Jahre unverzinslich innehaben und nach Ablauf der sechs Jahre unverzüglich zurückzahlen. Sollte das Kloster Fulda dann die 400 Gulden unverschuldet nicht bezahlen können, soll das Kloster den von Boyneburg eine jährliche Pension auszahlen und ihnen darüber eine entsprechende Urkunde ausstellen. Siegelankündigung des Administrators. Ankündigung des Geschäftssiegels des Konvents von Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer Sealer
Administrator Johann, Konvent von Fulda
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

Information / Notes


Additional information Additional information
Vgl. Nr. 1473.
Ein Albus (= Weißpfennig) bezeichnet eine seit dem 14. Jahrhundert gebräuchliche Silberscheidemünze, die bis ins 19. Jhd. vor allem im Rheinland, später auch in Hessen geprägt wurde. Ein Albus galt in Hessen neun Pfennige.
Gnacken sind geringhaltige Groschen.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Original Show details page
Nutzungsdigitalisat JPG Digital media exists Show details page