1303
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1303
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1496 Februar 22
Original dating
Original dating
... der gebenn ist nach Cristi geburt vierzcehinhundert unnd im sechs unnd newnnzigstenn iare uff denn tag Petri kathedra gnant
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Wilhelm [II.], der Mittlere, Landgraf von Hessen, bekundet für sich und seine Erben, dass dem Erzbischof von Mainz und seinem Großvater Ludwig [I.], Landgraf von Hessen, vom Kloster Fulda folgende Burgen und Städte verpfändet worden sind: halb Fulda, halb Hünfeld, zwei Teile von Geisa und Rockenstuhl, ganz Lauterbach (Lutternbach), ganz Fischberg, ganz [Bad] Brückenau (Brugkenawe) und halb Schildeck (Schildegk). Dies belegt eine Urkunde von 1427 Dezember 8 [Nr. 818] (... zu Franngfurth nach Cristi geburt vierzcehinhundert sibbenund zwenzig iare uff unser liebenn frauwen tag conceptionis). Dabei wurde zugesichert, dass die verpfändeten Burgen und Städte alle einzeln ausgelöst werden können. Dementsprechend hat Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda, die Burg Fischberg wiedereingelöst. Jetzt hat Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, eine Verschreibung von 4000 Gulden, die Ludwig [II.] dem verstorbenen Hermann Riedesel mit Zustimmung des verstorbenen Landgrafen Heinrich [III.] von Hessen angewiesen hatte, und eine Rente des Klosters Fulda für Georg Riedesel und Hermann Riedesel erworben. Dies hat Abt Johann an Wilhelm [III.] den Jüngeren, Landgraf von Hessen, und an dessen Vetter Wilhelm [II.] übergeben. Das übrige Geld von den 16000 Gulden für Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl, das Wilhelm [II.] zusteht - 4000 Gulden - ist damit vollständig abbezahlt. Wilhelm [II.] verzichtet deshalb bezüglich dieser Summe für sich und seine Erben auf alle weiteren Ansprüche gegenüber Abt Johann und dem Kloster Fulda. Die Verpfändung der vier Städte wird damit für ungültig erklärt, ebenso wie der damals geschlossenen Burgfriede. Alle Bürger und Untertanen der genannten Burgen und Städte werden von ihren Eiden und Gelübden gelöst. Diese Bestimmungen betreffen aber nicht Lauterbach, [Bad] Brückenau und Schildeck. Dies alles soll nicht zum Schaden Wilhelms [II.] und seiner Erben sein. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1496 Febr.2...
Sealer
Sealer
Wilhelm [II.], der Mittlere, Landgraf von Hessen
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Further records
Further records
StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 24-27
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Show details page |
Show digital copies