1053

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1053

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1469 Januar 2
Original dating Original dating
... der geben ist nach Crists gepurd viertzehenhundert und ime nunundsechtzigisten jarenn am Monntag nach dem neuwen jarsz tage

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er, nachdem unter seinen Vorgängern viele Güter und feste Plätze des Klosters verpfändet worden waren, diese dem Kloster wiedergewonnen hatte, diese Besitzungen nun jedoch wegen ihm aufgedrängter Fehden wieder in Gefahr geraten sind. Deshalb und zum Besten der Ritterschaft und der Bevölkerung (armenlut), auch aufgrund eigener Schwäche wegen Alters und Krankheit, bestellt er auf Rat Wilhelms, Graf von Henneberg, seines (oheims) [?], der bereits seit langer Zeit ein Verbündeter gewesen ist, und auf Rat des Konvents, der Ritterschaft und insbesondere des Dekans Konrad von Lauberbach (Lauwerbach) den Grafen Johann von Henneberg, Bruder Wilhelms, zum Hauptmann des Klosters. Er soll verantwortlich sein für geschäftliche Angelegenheiten, Fehden, Schulden, Verpfändungen zu Gunsten und zu Lasten des Klosters. Dazu weist der Abt ihm alle Städte, Burgen und Amtleute zu. Er erhält das Öffnungsrecht, Folge, Renten und Zinsen. Der Abt behält sich die geistliche Regierung und alle geistlichen und weltlichen Lehen vor. Über heimgefallene Lehen ist der Rat Graf Johanns (Hans) einzuholen. Der Abt behält sich seine Rechte als Reichsfürt vor. Er behält sich außerdem die Besetzung der Propsteien vor, das Kloster Thulba (Dolb) samt der Propstei, die Kellerei in Hammelburg, die Burg Giesel, das [?] derzeit Dekan und Kapitel verpfändet ist, dreihundert Gulden aus (Romelsgehauck) [Römershag ?], die bisher dem Kloster zugutegekommen waren, das Silberzeug (silberwergk), ausgenommen das Esssilber. Dafür ist Graf Johann zum Schutz des Klosters, des Konvents, der Ritterschaft und der Bewohner verpflichtet. Johann erhält auch die beweglichen Vorräte und den Hausrat zu seiner Verfügung. Er ist zum Unterhalt von Wächtern und Torwächtern in den Burgen und Städten des Klosters verpflichtet. Johann und Wilhelm geloben an Eides statt, die Vereinbarung einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fuld...
Sealer Sealer
Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
[Konvent von Fulda]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 fehlt)
Further records Further records
Nr. 1052; StaM, Kopiare Fulda: K 436, f. 21-27

Information / Notes


Additional information Additional information
Vgl. Nr. 1052.

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