Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 344

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1342 September 22
Originaldatierung Originaldatierung
Der geben ist ze Franchenfurt an Sunntag nach Mathei nach Kristes geburd driuzehenhundert iar dar nach in dem zwei und vierzigistem iar in dem aht und zweintzigistem iar unsers riches und in dem funfzehendem des keysertumes

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Ludwig [IV.] erlaubt Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, und seinen Nachkommen, wann immer sie wollen, das Dorf Diedorf (Dyedorff) mit Graben und Mauern wie eine Stadt zu befestigen. Zusätzlich erhalten die Einwohner einen Wochenmarkt. Den Tag des Marktes kann Heinrich selbst festlegen. Die Einwohner können ihr Recht von den Reichsstädten in Anspruch nehmen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Frankfurt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 131
Druckangaben Druckangaben
Schannat, Corpus Traditionum Fuldensium, S. 414; Regest: Regesten Kaiser Ludwigs, Nr. 2268

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen