50/16
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 50/16
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Die Verkündigung der Gesetze und Verordnungen hat durch die Bürgermeister nach erfolgter Einladung vor der versammelten Gemeinde nach bestehender Vorschrift zu erfolgen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1849 März 19
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
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