Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 50/16

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Die Verkündigung der Gesetze und Verordnungen hat durch die Bürgermeister nach erfolgter Einladung vor der versammelten Gemeinde nach bestehender Vorschrift zu erfolgen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1849 März 19

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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