Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1592

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1561 Mai 27
Originaldatierung Originaldatierung
... als man nach Ihesu Christi unsers einigen Erlosers unnd Seligmachers geburt funfzehenhundert und ein und sechtzig ihar zelet der vierdten romer zinßzal zu latein indictio genant herschung und regirung des allerdurchleuchtigsten großmechtigsten und unuberwindlichsten fursten und hern hern Ferdinanden des ersten solihs namens erwelten romischen kheisars zu allen zeithenn mherern des reichs in Germanien ... unsers allergnedigsten hern irer kheyserlichen maiestet regiments des heiligen romischen reichs ihm ein und dreissigsten unnd der andern im vierunddreissigsten ihar uf Mitwochenn der do whard der siebenundzwentzigst monatstag Maii zwischen eilf und zwolf uhren im mittag zu Freyennsteinaw ihn Jorgen Staden schultheisen doselbsten behausung und seiner untern stuben ...

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Sebastian Frank (Franckh), öffentlicher und am Kammergericht eingeschriebener Notar kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei dem Einspruch (protestation) und allen anderen Handlungen mit den aufgeführten Zeugen persönlich anwesend war, sie gesehen und gehört, das vorliegende Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und mit seinem Namen und Notarszeichen unterzeichnet hat. Vor dem Notar und den Zeugen ist Lorenz (Laurentius) Lommersheim, Hofrat in Fulda, erschienen und hat vor dem von ihm einbestellten Jakob Knob, Amtmann der von Riedesel in Freiensteinau, Einspruch eingelegt. Er berichtet, dass Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], bestätigter Abt von Fulda, erfahren hat, dass 1561 Mai 24 gegen Abend (am heiligen Pfingstabendt nehstverschienen gegen abenth) in Hauswurz (zum Haußwirts) Dietrich (Ditz) Weigandt grundlos von Ulrich Henserle erstochen worden ist. Der Abt, dem die hohe Gerichtsbarkeit zusteht, hat seinen Marschall beauftragt, zu veranlassen, dass der Getötete, nachdem der Täter nach dem Mord geflohen ist, bestattet wird. Der Schultheiß [Jakob Knob] hat im Namen seiner Junker, der Riedesel von Eisenbach, eigenmächtig und ohne Wissen oder Auftrag [des Abtes] den Getöteten von Hauswurz nach Freiensteinau überführen und auf dem dortigen Friedhof beisetzen lassen. Der Abt wollte den Leichnam daraufhin exhumieren und zur Wahrung seiner obrigkeitlichen Rechte an einem anderen Ort bestatten lassen. Da der Leichnam wegen der derzeitigen Wärme schnell zu riechen beginnt und er zum Friedhof der Pfarrei des Abtes hätte transportiert werden müssen, hat der Abt auf die Exhumierung verzichtet. Aus der eigenmächtigen Vorgehensweise des Amtmanns der von Riedesel ist jedoch kein Vorrecht für künftige Überführungen und Bestattungen abzuleiten. Im Namen des Abtes bittet Lorenz Lommersheim den Notar, über die geschilderten Handlungen ein oder zwei Notariatsinstrumente auszustellen, was dieser tut. Handlungsort: in der unteren Stube der Wohnung Georg Stads, Schultheiß' von Freiensteinau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Zeugen Zeugen
Medard Mutich [?], ehemaliger Pfarrer
Johann Zimmermann, Stellvertreter des Pfarrers
Georg (Jorgen) Stad, Schultheiß
Johann (Hansen) Mingenberg [?], Schultheiß in (Neidenaw)
Joachim Schenk, Wolf Richter, Quirin Steube, Johann (Henn) Flach, Nikolaus (Clausen) Siffel, Johann (Henn) Silch, Johann (Hansen) Boll, Johann (Hansen) Gerich, [alle] in Freiensteinau wohnhaft
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Durch Faltung und Risse im Pergament sind im oberen Drittel der Urkunde Passagen des Notariatsinstruments nicht mehr eindeutig lesbar.

Repräsentationen

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