257

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 257

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1325 Juni 17
Original dating Original dating
Das ist geschen do man zalte von Cristes geburte tusind jar drihundirt jar dar nach in deme funfden unde zwentzigisten jare an deme Montage nach sente Vites tage

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Graf Johann von Ziegenhain vergleicht sich auf den Rat seines Schwagers Lutter von Isenburg mit Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, wegen der Herberge in Aula und des Dorfes Ibra. Der Abt darf das Haus jederzeit nutzen; gleiches gilt für die Leute des Abtes im Gericht Aula. Die Einwohner von Ibra sollen dreimal jährlich zum ordentlichen Gerichtstag in Aula erscheinen und nicht anderswo. Zu Vermittlern werden bestellt: Simon von Schlitz der Reiche für den Abt und Eckhard Küppel (Kupphelin) der Reiche für Graf Johann. Sie sollen binnen eines Monats einen Schiedsspruch fällen. Gelingt dies nicht, soll Lutter von Isenburg nach einem Monat entscheiden. Verstorbene Schiedsleute werden binnen eines Monats ersetzt. Graf Johann verspricht Hilfe gegen Jedermann mit Ausnahme des Landgrafen Otto von Hessen und dessen Erben, des Grafen Heinrich von Waldeck sowie Lutters von Isenburg. Abt und Konvent von Fulda sollen Graf Johann gegen Jedermann helfen mit Ausnahme des Reichs, des [Erz-]Bistums Mainz und des Grafen Berthold von Henneberg sowie Lutters von Isenburg. Kosten und Risiken eines Feldzuges trägt der Abt; ausgenommen sind die außerhalb des Ziegenhainer Gebiets für den Grafen anfallenden Kosten. Bei einem Feldzug des Abtes eroberte Burgen sollen diesem gehören. Bei einem Feldzug des Grafen eroberte Burgen sollen beiden gemeinsam gehören, es sei denn, dass sie ursprünglich im Besitz einer der beiden Parteien waren. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Sealer Sealer
Graf Johann von Ziegenhain
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Representations

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