Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 75/11

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Heirats-Konsens kann an Unteroffiziere und Soldaten erst nach sechs Jahren abgeleisteter Militärdienstzeit erteilt werden. Es muss wie bisher nachgewiesen werden, dass das verlobte Paar über ein wirkliches Vermögen von 600 Gulden verfügt. Nicht mehr erforderlich ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landrates (Ausfertigung vier Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1828 Oktober 4

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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