Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 58/14

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Die Deserteure von der Miliz zu Pferde und zu Fuß aus Gießen sollen bei Ergreifung im Land eine Satisfaktion von 36 Gulden zahlen. Bei Angehörigen von Regimentern, die irgendwo im Lande stehen, soll diese Summe 30 Gulden betragen
Laufzeit Laufzeit
(Darmstadt, 1708 November 26)

Vermerke


Deskriptoren Deskriptoren
Gießen:Militär

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Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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