241/420

Complete identifier

HStAD, A 1, 241/420

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Wimpfen: Kaiser Maximilian gewährt Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen auf ihre Bitte hin die Gnade und Freiheit, daß Ausländer, die gegen Bürger und Einwohner ihrer Stadt Klage erheben wollen, oder Mitbürger, die gegen einander klagen, diese Klage bei einem Wert der Hauptsumme bis 25 Rheinische Gulden ohne weitere Appellation dem Gericht in Wimpfen vorbringen sollen; betrifft die Klage eine Hauptsumme von mehr als 25 Rheinische Gulden, soll die Appellation an höhere Gerichte erlaubt sein. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs, die Genannten bei dieser Gnade und Freiheit zu belassen und nicht zu behindern, bei Zahlung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes an die Kammer des Reichs.
Dating Dating
1518 März 24, Innsbruck
Original dating Original dating
1518, März 24
Former identifier Former identifier
A 1 Wimpfen, 1518-03-24

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Wimpfen, Stadt

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Wimpfen: Kaiser Maximilian privil. appellationis an das kaiserliche Kammergericht
Signatures Signatures
KV: unter dem Bug: [1] per .... pro .... [2] Ad mandatum domini imperatoris proprium, Renne....
Sealer Sealer
Aussteller (Majestätssiegel)
Formal description Formal description
Ausf., Perg., anh. Sg. gut erh.

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Urkunde Show details page