1065
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1065
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1470 August 22
Original dating
Original dating
Geben am Mitwochen nach unnser lieben frawen tag assumptionis anno Domini etcetera septuagesimo
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Eberhard von Wallenstein (Waldenstein) und Sebastian von Lüder (Bastian von Luther) bekunden, dass sie einen Streit zwischen Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen], Hauptmann des Klosters Fulda einerseits und Johann (Henne), Henckel, Volprecht und Stam, alle Schencken zu Schweinsberg, andererseits mit Zustimmung beider Seiten geschlichtet haben. Bis Pfingsten [1471 Juni 2] sollen Reinhard und Graf Johann den Schenck zu Schweinsberg 130 rheinische Gulden auszahlen. Im Gegenzug verzichten die Schenck zu Schweinsberg auf alle Forderungen, die sie gegenüber Reinhard, Graf Johann und dem Kloster Fulda haben. Darüber hinaus dürfen sie innerhalb der nächsten drei Jahre keine Kriegszüge von Schweinsberg aus gegen Reinhard, Graf Johann oder das Kloster Fulda führen, außer wenn Ansprüche gegenüber Fulda entstehen sollten. Dann muss eine rechtmäßige Fehde angekündigt werden. Die Knechte Heinrich (Heintz) Weisse, Johann (Hanns) Hesse, Nikolaus (Claus) Ranndolff und Heinrich (Heintz) Lomiß sollen ihr Wort halten. Mit Heinrich Weisse wird vereinbart, dass für ihn der Vertrag (abscheydt) von [Bad] Salzschlirf mit Eberhard von Wallenstein gelten soll. Mit Johann Hesse wird vereinbart, dass er sich gegenüber Reinhard, Graf Johann und dem Kloster Fulda nicht feindlich verhalten oder ihnen Schaden zufügen soll, außer er kündigt es vier Wochen vorher schriftlich an; dasselbe gilt auch umgekehrt. Die Fehde zwischen Nikolaus Ranndolff und dem Kloster soll hiermit beendet sein und vor Gericht verhandelt werden. Heinrich Lomiß soll freies Geleit haben und nach Fulda zu seinen Herrn kommen. Dort soll ihn Graf Johann in seiner Fehde unterstützen. Wenn er selbst eine Auseinandersetzung mit den von Lüder führen will, soll er dies laut dem Vertrag von [Bad] Salzschlirf handhaben. Daraufhin sollen alle Gefangenen Urfehde schwören. Alle entstandenen Kosten sollen dann beglichen werden. Vom Schiedsspruch werden zwei Ausfertigungen ausgestellt. Beide Parteien bekunden ihre Zustimmung zu diesem Schiedsspruch und versichern, alle Bestimmungen einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Sealer
Sealer
Eberhard von Wallenstein, Sebastian von Lüder, Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen]
Henckel, Schenck und Baumeister zu Schweinsberg
Stam, Schenck und Baumeister zu Schweinsberg
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Papier, fünf auf der Rückseite aufgedrückte Papiersiegel (Fragmente)
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page | ||
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