243
Complete identifier
HStAM, Urk. 18, 243
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Zuweisung von Erträgen aus einem Zehntteil zu Sontheim durch Cappel an ein Homberger Ehepaar
Dating
Dating
1325 September 5
Original dating
Original dating
Anno domini 1325, Nonas Septembris
Former identifier
Former identifier
Urk. A II Kl. Cappel a1325 Sept.5
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Abt Hermann, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß sie Hermann gen. Teil und seiner Ehefrau Jutta, Bürgern zu Homberg, von den Früchten und Erträgen ihres [des Stifts] Viertels des Zehnten in Dorf und Feldmark Sontheim (Suntheim) mit allem Zubehör, soviel davon jedes Jahr abgeleitet werden könnte, ohne jede Minderung aus ihrem Kornhaus oder aus ihren Höfen in die Stadt Homberg (in opido Hoenberg) jährlich lebenslang liefern wollen. Stirbt einer der Ehepartner, so soll dem Überlebenden nichts abgezogen, sondern der volle Zins ihm solange er lebt gegeben werden. Sind beide tot, fallen die genannten Erträge zum Gedächtnis ihrer Seelen an das Stift zurück. Dazu soll Ihr Jahrgedächtnis mit Messen und Vigilien begangen werden.
Notation on verso
Notation on verso
(15.Jh.) Dyt ist der briff von deme [gestrichen: sezendin, darunter verbessert: virdin] teyle dez zendin zu Sunt[eim]
Attestors
Attestors
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Sealer
Sealer
die Ausst. (Abt und Konvent)
Formal description
Formal description
Ausf. Perg. - keine Spuren einer Besiegelung, nur 1 Einschnitt vorh.
Further records
Further records
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Printing specifications
Printing specifications
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Literature
Literature
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.265 Anm.3
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page |