U 58 c

Complete identifier

HHStAW, 21, U 58 c

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Elisabeth, Meisterin, (Priorin) und der Konvent des Klosters Dirstein (verleihen Henn und Michael von Hambach auf 20 Jahre, beginnend) am 22. Februar ('uff sant Peters dag, alß er uff den stul gesatzet wart'), (ihren Hof zu Hambach mit Zubehör, wie folgt: Haus und Hof; ein Stück Land auf den Zäunen) von 9 Morgen, oben wider die Hohl stoßend; 1/2 Morgen über des (Kesslers Haus; das Gostenstück von 10 Morgen, hinten wider den Schickengraben stoßend; 1 Morgen am Auller Weg), auf Henn von Hambach stoßend; 1/2 Morgen über Wygel v(on Hambach; ein Stück bei der Nottenwiese, wider den Schickengraben stoßend; einen Placken bei der Nottenwiesen vor dem Elzer Wald), wider den 'Dilmerßborn' stoßend; einen Placken Land, wider den (Montabaurer Weg stoßend; 'uff rode drib' an Hecken und Land etwa 15 oder 16 Morgen; einen Placken in 'Bangarten'; in der Milben)wiese einen Rain; eine Wiese und einen Garten hinter dem Haus. (Die Beständer sollen davon jährlich) dem Kloster 4 Malter Korn und 1 Malter (Hafer Limburger Maß guter trockener Frucht, wie sie auf dem Hof wächst, nach Dirstein) auf ein ihnen angewiesenes Haus aus einer Hand zwischen dem 15. August und 8. September (auf eigene Kosten und Gefahr ohne Rücksicht auf Hagelschaden, Mißwachs oder sonstige Beeinträchtigung entrichten. Sie sollen kein Holz) aus den Wäldern des Klosterhofs verkaufen, (ebenso keine Schweine kaufen und in die Wälder treiben und auch sonst das Kloster) bei seinen alten Rechten und Freiheiten lassen. Das Kloster soll Wohnhaus und Scheuer auf der Hofreite (herstellen, so daß die Pächter darin wohnen können; diese sollen dabei) nach Vermögen helfen wie mit Stecken versehen ('sticken'), zäunen und verschmieren ('cleiben'). Sie sollen Hof, Scheuer, Ställe, Zäune, Äcker und Wiesen (in baulichem Stand halten. Würden die Hofleute von jemand bedrängt ('gewäldiget')), so sollen sie ihre rechten Herren anrufen; das Kloster soll damit nichts zu tun (haben. Verstoßen) sie gegen den Vertrag, so kann das Kloster den Hof mit aller Besserung ohne Gericht wieder an sich nehmen.
Dating Dating
1476 Februar 14
Original dating Original dating
D. 1476 uff st. Valtynß dag (des hl. martel(ers))

Notes (charter)


Sealer Sealer
Es siegeln die Aussteller und auf ihre Bitte ihr lieber Herr, Abt Melchior zu Schönau.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, die rechte und auch ein Teil der linken Hälfte durch Feuchtigkeit unleserlich. Von beiden Siegeln das 1. ab. 2. Sekretsiegel des Klosters (Typ II). - Kopie, Papier (16. Jh.) W 21, Kopiar 3, Blatt 3v - 4r. - Im Urkunden-Verzeichnis von 1582 W 21, Akte 13 Blatt 37r, Nr. 26 als: 'Ein brieff mit dreien siegeln und transfix betreffen die verlehnung des hoffs zu Hanbach, in welchem die hoffsguter specificirt wordenn, und leigt ein papyrn verzeichnis darin, also anfahendt: Wir Elisabeth, meisterßin, priorßen und gantz convent des closters zu Dierstein bekennen offentlich mit disem brieff vor unß und alle unsere nachkommen. - D. dausent vierhundert sibenzig und sechs'. - Die nur durch die Kopie und das Urkunden-Verzeichnis von 1582 ersichtlichen Textteile sind durch () gekennzeichnet

Information / Notes


Additional information Additional information
Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 658

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993) Show details page