U 27
Complete identifier
HHStAW, 19, U 27
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Heinrich genannt Wize, Kaplan des Altars der heiligen Anna im Stift Limburg, trifft - da der Tod für alle Lebenden unvermeidlich, dessen Stunde aber verborgen ist ('Quoniam mors omnibus viventibus generalis et inevitabilis, hora autem sui adventus dubia et occulta') - folgende letztwillige Verfügung. Er bewidmet den Altar im Stift Dietkirchen, Trierer Diözese, der von ihm mit Zustimmung des Dekans und Kapitels daselbst begründet und zu Ehren der heiligen 12 Aposteln geweiht ist, mit seinem Hof ('curia') zu Schirlingen und dessen zugehörigen Gütern. Die Verleihung des Altars behält er sich auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tode soll der Dekan den Altar binnen drei Tagen, nachdem ihm die Vakanz bekannt gemacht ist, verleihen. Versäumt er es, so soll es der Scholaster binnen drei Tagen tun und bei dessen Nachlässigkeit das Kapitel in gleicher Weise. Die Verleihung soll ohne Streit und Simonie ('simoniaca pravitate') an einen tauglichen Priester ('actu sacerdoti ydoneo et discreto') erfolgen, der am Gottesdienst sich beteiligt, den Chor besucht, den Wochendienst ('ebdomadam') leistet, sich dem Dekan unterworfen und verpflichtet weiß und demselben den schuldigen und üblichen Gehorsam bezeigt. Sollte die Verleihung einmal vom Dekan wider Verhoffen vernachlässigt werden, so darf demselben deshalb nicht bei einer andern Vakanz das Verleihungsrecht entzogen werden. Er vermacht dem Altar ferner 1 1/2 Morgen Weingarten im Hamm. Der Kaplan des Altars soll dafür 24 Viertel besseren Weins kaufen, wie er in der Stadt ('oppido') Limburg käuflich zu erhalten ist, und den Kanonikern, Vikaren und Gehilfen, die im Refektorium zu Dietkirchen anwesend sind, zur Tröstung an den Vigilien der folgenden Heiligen zu trinken geben: des heiligen Lubentius vier Viertel, der Translatio des heiligen Lubentius, der Reinigung, Verkündung, Himmelfahrt und Geburt der Jungfrau Maria, Johannes des Täufers, Fronleichnams, des Aposteltags ('divisionis apostolorum'), Mariä Magdalenä und der heiligen Elisabeth je zwei Viertel. Er vermacht ferner: 8 Schilling zu der Lampe desselben Altars; 8 Schilling zu den Jahrtagen seines Großvaters Albert und seiner Großmutter Kunigunde; 8 Schilling zu den Jahrtagen seines Großvaters Berwich und seiner Großmutter Irmintrud; 8 Schilling zum Jahrgedächtnis seines Vaters Heinrich; 8 Schilling zum Jahrgedächtnis seiner Mutter Hildegund; 2 Schilling zu der 1/2 Mark, die sein Bruder, der Kustos zu Limburg, vermachte, damit es 8 Schilling werden und dessen Jahrgedächtnis treulich begangen wird; ferner zu seinem eigenen Jahrgedächtnis 8 Schilling und 2 Malter jährlich Korngülte aus Bergen, die auszublicken und unter die Armen als Almosen ('per modum stipe') zu verteilen sind. Dies soll jener Kaplan besorgen. Er soll auch das zu jenen Jahrgedächtnissen ausgesetzte Geld, das sich auf etwa 5 Mark beläuft, verwalten und die Zinshühner von diesen 5 Mark, die aus Limburg fallen, erheben. Er soll das Geld an jedem der Jahrtage unter die anwesenden Kanoniker und Gehilfen des Stifts Dietkirchen, welche die Präsenz verdienen und empfangen, verteilen. Was dabei von den 5 Mark übrig bleibt, soll er zu den Lichten und der Lampe des vorgenannten Altars verwenden. Zu der Pfarrei in Dietkirchen vermacht er seinen Garten an der Lahn ('iuxta Logenam'). Von diesem glücklichen und heilsamen Vorsatz will er nicht zurücktreten, sondern das Vermächtnis eher vermehren. Er überträgt gesunden Geistes und Körpers und mit unwandelbarem Herzen alle vorgenannten Güter mit Halm und Mund seinen Herren, dem Dekan und Kapitel des Stifts Dietkirchen, die sie ihm gegen einen jährlichen Zins von 1 Pfund Wachs, fällig am 13. Oktober ('in festo sancti Lubencii'), auf Lebenszeit zurückgegeben haben. Zu seinen Testamentaren und Treuhändern erwählt er seine Herren: Johann, Dekan zu Dietkirchen; Isfried, Scholaster daselbst; Dietrich von Stockheim, Kanoniker; Konrad, Pleban daselbst; Ludwig, Sohn des Werner, Kanoniker zu Limburg, und Heinrich genannt Wize, Bürger ('opidanum') ebenda, seine Blutsverwandten, die den Auftrag so ausführen sollen, daß sie darüber am Jüngsten Tag Rechenschaft ablegen können. - Es siegeln der Aussteller und die Treuhänder. - In Gegenwart der Treuhänder und von Dylmann, Scholaster des Stifts Limburg, Heinrich genannt von Montabaur und Werner genannt Sänger, Schöffe zu Limburg.
Dating
Dating
1339 April 19
Original dating
Original dating
Actum et d. 1339, feria secunda proxima ante diem beati Georgii martiris
Notes (charter)
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament W 1098, I Nr. 17. Von den sieben Siegeln das 1. ab. 2. Siegel des Dekans, Bruchstück eines ovalen Siegels, im Siegelfeld ein Geistlicher mit einem Kelch in der Rechten, wachsend, darunter ein Spitzbogen, unter dem anscheinend ein Betender kniet, Umschrift: (...)'TKIR'(..). 3. Durchmesser 2,6 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild mit zwei Balken, der obere mit zwei, der untere mit einem Stern belegt, Umschrift: + 'S(IGILLVM) SCOLASTICI I(N) DITKIRCH(EN)'. 4. Versehrt, Durchmesser 2,2 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild mit sechs Lilien (3:2:1) und einem dreilätzigen Turnierkragen im Schildhaupt, Umschrift: (..)'E STOCHEYM CAN(ONICI) IN DYT'(..). 5. Stark versehrt, Durchmesser 2,9 cm, im Siegelfeld eine Lilie, Umschrift: + 'S(IGILLVM) P(...) DITKIRCH'. 6. Versehrt, spitzoval, etwa 2,6: etwa 3,7 cm, im gerauteten und mit kleinen Kreuzen verzierten Siegelfeld unter einem Baldachin der heilige Georg zu Pferd mit dem Kreuzschild in der Rechten und der Fahnenlanze in der Linken über einem Dreiecksschild, der einen mit drei Rosen belegten Balken und darüber einen wachsenden Adler zeigt, Umschrift: (..)'WIZIN CAN(ONICI) IN LI(M)PVR'(..). 7. Stark versehrt, Durchmesser 2,1 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild mit einem mit drei Rosen belegten Balken und darüber einem wachsenden Adler, Umschrift: + 'S(IGILLVM) (..)CI (..)CTI WYZE'. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Dotacio altaris duodecim apostolorum'. Rückvermerk des 17. Jh. und Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Dabei Transfix von 1339 April 21 (Nr. 55). - Etwa gleichzeitige Kopie Pergament unter dem Siegel des Stifts Limburg 'ad causas' W 19,27, von gleicher Hand wie die Ausfertigung, mit versehrtem Siegel - Rückvermerke: 1. (15. Jh.): 'Littera de dotacione altaris sanctorum duodecim apostolorum in Ditkirchen per dominum Heinricum Wißen dotatum (!) et de eius bonis in Schirlingen ad dictum altare legatis necnon testamentum dicti domini Wiße. Per modum copie roboratum'. 2. (um 1500): 'Ditkirchen apostolorum' (Zusatz 16. Jh.:) 'fundatio'. Ferner Rückvermerk des 17. Jh. und Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Dabei Transfix von 1339 April 21 (Nr. 55). - Kopie, Papier (18. Jh.) W 19,344, beglaubigt durch J. L. Corden, geistlicher Rat, Dekan zu Limburg und apostolischen Notar. - - Regest (nach der Ausfertigung): Menzel 155 f. Nr. 14
Information / Notes
Additional information
Additional information
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 54
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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Original | Urkunde | Show details page | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Show details page | ||
Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Show details page |