72/1 (in)

Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 72/1 (in)

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Gemäß Verordnung vom 3. Juli 1709 sind alle fronbaren Untertanen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, von Fronden frei. Diese Befreiung gilt auch für das Beisassengeld
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1725 Juni 28
Fundstelle (Blatt / Seite) Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 35-36

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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