81/59

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HStAD, E 3 A, 81/59

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Identification


Title Title
Gemeiner Bescheid: Es kommt öfters vor, dass Anwälte, welche sich vom Ort entfernen, für die Dauer ihrer Abwesenheit einen Substituten benennen, dieser aber die Übernahme dieses Geschäftes ganz oder teilweise verweigert. Gemäß gemeinem Bescheid vom 30. April 1824 ist deshalb die Übernahme einer derartigen Vertretung schriftlich mit Unterschriften beider Anwälte vorzulegen
Life span Life span
Gießen, 1837 Januar 27

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