443/2

Complete identifier

HStAD, F 23 A, 443/2

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1588 November 4

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Bürgermeister und Rat sowie die gesamte Bürgerschaft zu Geisa [an den fuldaischen Statthalter Eustachius v. Görtz]: Sie teilen mit, daß sie vom Stift Fulda das Privileg genießen, daß nicht mehr als zwei Juden in einem Haus in ihrer Stadt wohnen dürfen. Ungefähr vor einem Jahr aber habe sich ein weiterer mit seiner Frau und vielen Kindern eingeschlichen. Diese betrieben nun entgegen der Bestimmung der Reichspolizeiordnung Wucher in der Stadt, zum Schaden der übrigen Einwohner. Außerdem haben sie glaubhafte Nachricht, daß beide Juden, Viebes und Marx, der neue Jude, ihre Kinder zusammen (zur Ehe) versprochen haben. Sie bitten darum, sie von einem vierten Juden unbeschwert zu lassen, da 'durch solch Geschmeis Judenfolk wihr ghar ins Verderben gesetzt und in Bettelstaab gemuessiget werden mögen'.
Formal description Formal description
Pap.; Ausf.
Descriptors Descriptors
Geisa:Bürgermeister
Geisa:Rat
Geisa:Einwohner
Schlitz gen. v. Görtz:Eustachius, Statthalter des Stifts Fulda
Fulda, Stift:Schlitz gen. v. Görtz, Eustachius, Statthalter
Geisa:Juden:Viebes
Viebes, Jude zu Geisa
Geisa:Juden:Marx
Marx, Jude zu Geisa
Stadtprivileg
Reichspolizeiordnung
Judenwucher (Judenzinsen)
Wuchergeschäft

Representations

Type Name Access Information Action
Original Akte Show details page