200
Vollständige Signatur
HStAD, A 4, 200
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
Weinheim 1731 Mai 10
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Hessen-Darmstadt
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kurfürst Karl Philipp von der Pfalz bekundet, daß er vor einigen Jahren seinem +Schwiegersohn Pfalzgraf und Erbprinz (Joseph Karl von Sulzbach) eine Exspektanz auf die hanauischen Lehen Kirchsatz und Dorf Schaafheim sowie Höfe zu Schlierbach und Semd erteilt hat. Um die daraus folgenden Streitigkeiten mit Hessen-Darmstadt zu beenden, wird folgender Vergleich geschlossen: 1. Der Reichskammergerichtsprozeß wird eingestellt. 2. Die Lehen werden an die Söhne Ludwig, Georg Wilhelm und Johann Friedrich Karl der hanauischen Erbtochter und des Erbprinzen von Hessen-Darmstadt verliehen. Falls 3. diese keine männlichen Erben haben, sollen die ihre Schwestern Karoline und Louise Auguste Magdalena samt männlichen Nachkommen erben. 4. Zahlt Hessen-Darmstadt an Kurpfalz 52000 Gulden, die Kurpfalz zu Lebzeiten des Grafen von Hanau höchstens ein Jahr zu 5% verzinst. 5. wird in die Lehennachfolge die männliche Nachkommenschaft der Schwester des Grafen, nämlich die Grafen Christian Karl Reinhard und Johann Ludwig von Leiningen-Heidesheim, eingeschlossen. 6. Bei der Neubelehnung wird der Graf von Hanau 8000 Gulden an Kurpfalz zahlen. 7. Wenn weder männliche Nachkommen der Landgrafen von Hessen-Darmstadt samt ihrer Schwestern noch der Grafen von Leiningen-Heidesheim mehr vorhanden sind, fallen die Lehen Kurpfalz heim. Die Grafen Leiningen-Heidesheim haben im Falle des Aussterbens der genannten Hessen-Darmstädter ein unmittelbares Erbrecht vor Töchtern und Allodialerben, müssen aber 26 000 Gulden restituieren.
Siegler
Siegler
Siegelankündigung der drei dazu deputierten Räte.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Papier, mit Unterschriften und aufgedrückten Siegeln der Räte Hertling, von Maskowsky und J.S. Otto.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |