Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 299

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1429 Mai 18
Originaldatierung Originaldatierung
quarta feria infra octavas festi Penthecostes a. etc. 29

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Johann v. Katzenelnbogen schreibt an Hans v. Wolfskehl, dass er von seinen Vertretern auf dem Gernsheimer Tage gehört habe, dass er (Hans) Austrag seiner Angelegenheit vor den gräflichen Mannen fordere, während nach seiner Ansicht die Sache vor das Gericht am Hohlen Galgen und andere zuständige Orte, nicht aber vor die Mannen gehöre, wie ihm (Hans) die gräflichen Beauftragten zu Gernsheim bereits mitgeteilt hätten, indem sie ihn zugleich vor das genannte Gericht entboten hätten. Dem möge er (Hans) folgen. Wolle er das nicht, so schlage er (Graf Johann) einen erneuten Schiedstag vor ihren beiderseitigen Freunden vor, um darüber befinden zu lassen, ob die Angelegenheit vor das genannte Gericht oder die gräflichen Mannen gehöre. Den auf diesem Tage gefällten Spruch werde er (der Graf) anerkennen. Wenn er (Hans) diesem Vorschlag zustimme, möge er es mitteilen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen. Rv. (um 1435): 19a littera domini a. 29
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3428

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen