1512
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1512
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1540 Juni 30
Originaldatierung
Originaldatierung
... im iar nach Christi unsers lybenn Hernn geburt tausent funffhundert unnd virtzigk der dreytzehend rhomer zins zall zw latein indictio gennant unnsers aller heiligstenn in Got vatters und herren hern Pauli des dritten des nanens [!] unnd im sibennden iar seiner reigirung auff Mitwochenn den dreyssigsten tagk des monants [!] Iuny umb vieher wr nach mittag zw Rastorff
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaspar (Caspar) Adolff, öffentlicher Notar päpstlicher Autorität, bekundet, dass er mit den genannten Zeugen bei den im Folgenden geschilderten Ereignissen persönlich anwesend war. Er hat der Verhandlung beigewohnt, sie gesehen und gehört und hat auf Bitten darüber eigenhändig das vorliegende Notariatsinstrument verfasst und es mit seinem Notarszeichen und Namen beglaubigt. In Anwesenheit der Zeugen und des Notars haben Johann (Hans) Hennigk und Johann (Hans) Hengkel als Bevollmächtigte ihres Schwagers und Schwiegervaters (schwagers und schwehers) Valentin (Valtein) Kurszners aus Hasel (Hassel) im Hof des Johann (Hans) Weisse, Zentgraf in Rasdorf, dem Zentgrafen als zuständigem Richter eine Appellation der Richter und Schöffen des Zentgerichts Rasdorf von 1540 Juni 3 (... auff Donnerstag den drytten tagk des monants Juny dises itzt lauffendenn iars) vorgelegt, eine Kopie des darüber ausgestellten Notariatsinstruments überreicht und den Zentgrafen gebeten, ihnen einen Apostel- und Abschiedsbrief auszustellen. Der Zentgraf hat die gerichtliche Entscheidung auf den nächsten Tag verschoben, sollte er bis dahin die Schöffen verständigen können. Ebenfalls an diesem Mittwoch um ein Uhr haben die beiden Johanns in Hasel im Amt Haselstein in Anwesenheit des Notars und der genannten Zeugen versucht, die Appellation dem Kläger Georg Berning persönlich vorzutragen und zu überreichen. In Georgs Haus hat man lediglich einen Knaben angetroffen, deshalb haben sie Georg eine Kopie der Appellation zurückgelassen. Die Appellanten haben den Notar Kaspar gebeten, über diese Geschehnisse ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszustellen. Handlungsort: Rasdorf. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Zeugen
Zeugen
Michael (Michel) Hille
Heinrich (Heintz) Gutberletz
Johann (Hans) Reutter, Bürger in Hünfeld
Eckhard Herman
alle Laien aus dem Bistum Würzburg
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Ein Apostelbrief ist ein Appellationsbrief vom erstinstanzlichen Richter an den Richter der nächsthöheren Instanz (apostel und abscheids briff).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Detailseite anzeigen |
Digitalisate öffnen