1446
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1446
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1515 Mai 12
Originaldatierung
Originaldatierung
... uff Sonnabet nach dem Sontag Cantate unnd Christi unsers Hern gepurt funfftzehenhundert unnd funfftzehen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda und Hersfeld, Erzkanzler der römischen Kaiserin, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Wolfgang Herman und dessen Ehefrau Gele ein Gut in Weyhers im Gericht Hünfeld mit allem Zubehör, ausgenommen die acht Äcker, die Johann (Hans) Schaepffen und Konrad (Cort) Schmiden verkaufft wurden, als erbliches Lehen verliehen hat. Dieses Lehnsgut ging von Johann (Hans) Wigand aus Neukirchen (Neuwenkirchen) an den inzwischen verstorbenen Martin (Mertin) Reder, später an dessen Sohn Antonius Reder. Die Witwe des Antonius Reder ist Gele, die Ehefrau Wolfgangs, dieser besitzt das Gut heute. Ebenso erhalten Wolfgang und Gele Güter mit allem Zubehör in Feuchtenborn [wüst, bei Rasdorf] und in und bei Limpurg [wüst, bei Rasdorf] als Lehen. Diese Güter hat ebenfalls Antonius Reder besessen. Für diese Lehen haben Wolfgang und Gele einen jährlichen Erbzins von drei Achtel Weizen und drei Achtel Hafer an Michaelis [September 29] an Fulda zu entrichten. Wolfgang und Gele sollen die Erträge der Güter durch Rodung und andere Maßnahmen (rhumen unnd besseren), so gut sie es können, steigern. Die Rechte Fuldas bleiben durch dieses Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Hartmanns. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Abt Hartmann
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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